CSI Kat. B Veteran Riders Karlsruhe-Durlach vom 10.-13. Juni 2004
International Association of Veteran Jumping Riders
Genehmigt von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V. (FN)
Warendorf, den 3. Februar 2004
I. Allgemeine Informationen:
Veranstalter: Reiterverein 1908 Durlach e.V., Lenzenhub 1, D-76227 Karlsruhe
Turnierleiter: Helmut Schwander
Goethestr. 46
76356 Weingarten
Tel. (Büro): (+49) 0711 180 1114 (Privat): (+49) 07244-1577
Tel. Mobil (+49) 01713540062
Telefax: (+49) 07244 722475
E-Mail: maxi.schwander@gmx.de
Meldestelle: Tel. u. Telefax (+49) 0721-401199 (Margarete Schwander)
Nennungsschluss: 11.05.2004
II. Allgemeine Bestimmungen:
Dieses Turnier wird durchgeführt in Übereinstimmung mit:
- den FEI-Statuten, 21. Ausgabe April 2004
- dem Generalreglement der FEI, 20. Ausgabe, Revision 2001
- dem FEI-Veterinärreglement 9. Ausgabe 2002
- dem FEI-Reglement für Springen, 21. Ausgabe 2003
und allen von der FEI nachträglich dazu veröffentlichten Korrekturen und
Änderungen, die die bisherigen Bestimmungen ersetzen.
Das Schiedsgerichtsverfahren ist in den o.g. FEI-Statuten und
dem Generalreglement festgelegt. Gemäß diesem Verfahren wird jeder Einspruch
gegen eine Entscheidung der FEI oder ihrer offiziellen Vertreter ausschließlich
durch den "Court of Arbitration for Sport" (CAS) in Lausanne, Schweiz
entschieden.
Der Veranstalter erkennt die Verbindlichkeit von §1.4. LPO
für internationale Turniere in Deutschland an.
III. Offizielle:
Richtergruppe:
Vorsitzender/Ausländ. Richter: Alfred K. Boll (SUI)
Weitere Mitglieder: Albert Amann (GER)
Heinz-Viktor Hafner (GER)
Julius Schmeer (GER)
Frank Uhde (GER)
Parcourschef: Hans-Werner Sattler (GER)
Assistent: Fritz Waldmann (GER)
Chef-Steward: Hans Hodel (SUI)
FEI-Veterinärdelegierter: Dr. Gerhard Dittus (GER)
Beauftragter der deutschen FN: Hans-Werner Sattler (GER)
IV. Spezielle technische Voraussetzungen:
Austragungsort: Das Turnier findet im Freien statt.
Prüfungsplatz: Abmessungen: 60x100 m Boden: Gras
Vorbereitungsplatz: Abmessungen: 45x70 m Boden: Sand
Größe der Boxen: 3 x 3 m
V. Einladungen:
Reiterinnen Jahrgang 1959 und älter
Reiter Jahrgang 1955 und älter
Max. 40 ausländische Reiterinnen und Reiter
max. drei Pferde pro Teilnehmer. Die Teilnehmer werden vom Veranstalter über
ihre FN
eingeladen.
Deutsche Reiterinnen und Reiter, die in 2004 noch nicht in
Springprüfungen der Kat. A gestartet sind.
Max. drei Pferde pro Teilnehmer.
Masterlist
Der Veranstalter erstellt eine Liste aller definitiv startenden Teilnehmer
("Masterlist", aufgeschlüsselt gemäß o.g. Kriterien, die spätestens am Montag
vor Veranstaltungsbeginn der FN/DOKR-Geschäftsstelle, dem ausländischen Richter
und dem FN-Beauftragten vorliegen muss. Änderungen sind nur vor Turnierbeginn
und nur in gegenseitigem Einvernehmen möglich.
Verpflegung /Unterbringung
A. Teilnehmer/Pfleger
Hotel: 1. Radisson SAS Hotel 2. Restaurant zum Ochsen (bereits belegt !)
Am Hardtwald 10 Pfinzstr. 64
(Autobahnabf. KA-Süd) Nr. 48 76227 Karlsruhe - Durlach
76275 Ettlingen Tel. (+49) 0721-94386-0
Tel. (+49) 07243-3800 Fax (+49) 0721-94386-43
Fax. (+49) 07243-380666
3. Zum Erwin Hotel
Kelterstr. 10
76227 Karlsruhe-Durlach
Tel. (+49) 0721-943960
Fax. (+49) 0721-9439666
Mahlzeiten : Auf Kosten der Teilnehmer auf dem
Turniergelände. Für Pferdepfleger / Pferdepflegerinnen sind Sanitäreinrichtungen
incl. Dusche mit kaltem und warmem Wasser vorhanden.
B. Pferde
Zeltboxen (300 x 300cm) inkl. erste Einstreu Euro 100.--. Heu und Stroh kann
beim Stallmeister zu Tagespreisen gekauft werden.
C. Anreise
Datum, Uhrzeit und Art der Anreise von Reitern und Pferden müssen dem
Veranstalter mitgeteilt werden, damit sie bei ihrer Ankunft entsprechend betreut
werden können.
D. Fahrdienst vom Hotel zum Turnierplatz
Ein Fahrdienst vom Hotel zum Turnierplatz steht voraussichtlich zur
Verfügung.
E. Werbung bei Teilnehmer und Pferden
Der Veranstalter gestattet den Teilnehmern gemäß Artikel 136 des
Generalreglements das Logo ihres persönlichen Sponsors zu führen. Der
Chefsteward muss, bevor die Reiter den Prüfungsplatz betreten, sicherstellen,
dass die FEI Bestimmungen zu Art. 136 eingehalten werden. Teilnehmer, die diesen
Art. 136 nicht befolgen, erhalten für die Prüfung keine Startfreigabe.
F. Hersteller der Sicherheitsauflagen
Top Jump, Curt Bender, Massenhausen.
VI. Nennungen:
Prinzipieller Nennungsschluss: 27.April 2004
Namentlicher Nennungsschluss: 11. Mai 2004
Definitiver Nennungsschluss: 25. Mai 2004
Die Nennungen müssen folgende Angaben über die Pferde enthalten:
Name, Geburtsjahr, Rasse/Zuchtverband, Geburtsland, Abstammung, FEI-Pass-Nummer,
Besitzername(n), Farbe, Geschlecht.
Die ausländischen Teilnehmer werden über ihre zuständige FN
genannt.
Für deutsche Reiter sind nur die vorgeschriebenen Reiter-Nennungsschecks mit
gültigem Pferdeaufkleber zulässig.
Start- und Stallgelder sind der Nennung als Scheck beizufügen.
Startgeld (inkl. LK-Abgabe und MCP-Gebühr) EURO 140,00
Stallgeld EURO 100,00
Die Nennungen sind zu richten an: Margarete Schwander Tel. (+49)
07244-1577
Goethestr. 46 Fax (+49) 0744-722475
76356 Weingarten
VII. Zollformalitäten:
Für die Grenzformalitäten (Zoll, Veterinär) hat jeder Teilnehmer selbst zu sorgen. Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass am Veranstaltungsort die für die Pferde der ausländischen Teilnehmer erforderlichen Formalitäten (Amtstierarzt) geregelt werden.
Für Fragen zu den erforderlichen veterinär- und tierseuchenrechtlichen Bestimmungen für Pferde aus dem Ausland steht folgender Spediteur zu Verfügung:
CHI AG Hans Brändlin Tel.: 0041.61-6311818
Postfach 461 0041.61-6311716
Basel/Schweiz Fax: 0041.61-6313060
VIII. Tierärztliche Angelegenheiten
1. Turnierarzt: Dr. Balazs Burucs
2. Veterinär-Aspekte A gemäß Veterinär-Reglement, 9. Ausgabe 2002
Veterinäruntersuchungen, Inspektionen und Passkontrollen
Diese werden in Übereinstimmung mit dem Veterinär-Reglement
Art. 1011 und dem Springreglement Annex VII durchgeführt. Es gilt das
General-Reglement, 20. Ausgabe, Revision 2001.
Art. 139.1
Jedes für eine Prüfung bei CNs, CSIs*/** und CSIYJPChV Kat. B
im Ausland und jedes für CSIs***/****/*****, CSIYJPChV Kat. A CIOs, Championate,
Regionale und Olympische Spiele im In- und Ausland genannte Pferd muss zum
Zwecke der Identifikation und zur Feststellung der Eigentumsrechte im Besitz
eines offiziellen gültigen FEI-Passes oder eines nationalen, von der FEI
anerkannten Passes sein.
Art. 139.2
Pferde, die an CNs, CSIs*/** und CSIYJPChV Kat. B im Heimatland teilnehmen,
benötigen keinen in Absatz 1 beschriebenen FEI-Pass. Diese Pferde müssen
ordnungsgemäß registriert und anhand eines Diagramms identifizierbar sein.
Sofern im gastgebenden und im Ursprungsland keine nationalen Vorschriften für
die Impfung gegen Pferde-Influenza bestehen müssen alle Pferde einen gültigen
Impfpass besitzen.
Datum, Uhrzeit und Ort der Veterinärinspektion:
Donnerstag, 10. Juni 2004, von 18.00-20.00 Uhr, sowie am
Freitag, 11. Juni 2004 nach Absprache, Reitanlage Durlach
Impfung gegen die Pferd-Influenza (Vet.-Regl. Anhang VI)
Auf dem für die Eintragung der Impfungen vorgesehenen Blatt
im FEI-Pferdepass oder in dem von der FEI anerkannten nationalen Pass, der für
alle Pferde und Ponys ausgestellt wird, ist von einem Tierarzt, der nicht
Besitzer des Pferdes ist, zu bescheinigen, dass das Pferd zwei Erstimpfungen
gegen die Pferde-Influenza erhalten hat. Der Zeitraum zwischen den Impfungen
muss mindestens 21 Tage und höchsten 92 Tage betragen. Außerdem muss nach
jeweils 12 Monaten im Anschluss an die zweite Injektion der Erst-Impfung eine
Wiederholungsimpfung eingetragen werden. Keine dieser Injektionen darf innerhalb
der 7 Tage vor der Prüfung gegeben werden, einschl. des Prüfungstages oder des
Betretens der Turnierstallungen. Über diese genannten Mindestanforderungen
hinaus sollten Grundimmunisierung und nach-folgende Impfungen nach Anweisung des
Herstellers vorgenommen werden, die den Anforderungen der FEI entspricht: Häufig
werden vom Hersteller und von nationalen Veterinärbehörden/Regulierenden
Behörden Widerholungsimpfungen in kürzeren Abständen als alle 12 Monate
empfohlen.
Untersuchungen auf verbotene Substanzen (Vet.-Regl. Kap. V + VI, Anhang III)
Bei CSIs***/****/*****, CIOs, Weltcup-Qualifikationen und -Finale, Championaten und Spielen werden regelmäßig Untersuchungen durchgeführt, während sie für andere CIs empfohlen werden. Für Turniere, die dem FEI Medication Control Program unterliegen (nur Gruppe I und II), gelten besondere Richtlinien.
Medication Control Program (MCP)
Veranstaltern von FEI Turnieren in Gruppe I & II wird
empfohlen, Teilnehmern pro Pferd und Turnier 8,50 EUR (12,50 Sfr) als Beitrag zu
den MCP-Kosten zu berechnen.
Anerkanntes Labor (Art. 1022)
Gemäß dem "Medication Control Program" (MCP) in Gruppe I und II werden alle nach Vet. Reg. Art. 1017.1 genommenen Dopingproben vom Laboratoire Courses Hippiques, 15 rue de Paradis, 91370 Verrières le Buisson, France, Tel.: +33.1 - 69 75 28 28, Fax: +33.1 - 69 75 28 29analysiert.
Gesundheitsbescheinigungen
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die jeweils erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen für den Transport zur Veranstaltung zum Zeitpunkt der Identifikation der Pferde, d. h. vor dem Aufstallen, bereitzuhalten, und zwar:
a) wenn er aus einen EU-Mitgliedsstaat kommt, eine Gesundheitsbescheinigung für registrierte Equiden gemäß des Musters des Anhangs B der Richtlinie 90/426 in der jeweils aktuell gültigen Fassung (ein Muster ist der Ausschreibung beigefügt)
b) wenn er aus einem Drittland kommt, eine Gesundheitsbescheinigung für registrierte Equiden gemäß der Muster des Anhangs II der Entscheidung der Kommission 92/260 in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Eine Bescheinigung muss mindestens in einer der Amtssprachen des Bestimmungsmitgliedsstaates und in einer der Amtssprachen des Mitgliedstaats ausgestellt werden. Eine Bescheinigung muss in der Urschrift mitgeführt werden.
Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass am Veranstaltungsort
die für den Weiter- oder Rücktransport der Pferde erforderlichen
Gesundheitsbescheinigungen durch einen Amtstierarzt erstellt werden. Sollte dem
Veranstalter ein Spediteur beauftragt worden sein, so steht dieser für Fragen
hinsichtlich der erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen zur Verfügung.
Darüber hinaus können Fragen zu Gesundheitsbescheinigungen auch vom zuständigen
Veterinäramt des Herkunftslandes oder des Landes, in dem die Veranstaltung
stattfindet, beantwortet werden.
IX. Verschiedenes:
Alle Reiterinnen und Reiter, die ein Pferd für dieses Turnier melden, akzeptieren die Konditionen der Ausschreibung und des Programms für sich selber und für ihre Pfleger und Pferde.
1. Einsprüche
Alle Einsprüche sind schriftlich einzureichen. Gleichzeitig ist eine Haftsumme im Wert von 150 SFr beim Vorsitzenden der Richtergruppe bzw. des Schiedsgerichts zu hinterlegen.
2. Preisvergabe
In allen Prüfungen werden mindestens 25% der Teilnehmer
platziert. Es werden keine Geldpreise vergeben nur Ehrenpreise, Schleifen und
Stallplaketten.
3. Versicherung
Alle Besitzer und Teilnehmer sind persönlich haftbar für Schäden gegenüber Dritten, die durch sie selbst, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder ihre Pferde verursacht werden. Es wird daher dringen empfohlen entsprechende Haftpflichtversicherungen abzuschließen, die für die Teilnahme an Reitturnieren im In- und Ausland volle Deckung bieten und gültig sind.
4. Haftung
Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Sach- und
Vermögensschäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern, Pferdepflegern und
Pferdebesitzern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Er schließt die Haftung auch aus für
Diebstähle, Feuer und sonstige Vorfälle.
5. Turnier-Organisation
In Ausnahmefällen behält sich der Veranstalter das Recht vor
die Ausschreibung mit Zustimmung der Richtergruppe, der Starter und des
FN-Beauftragten so zu ändern, dass Unklarheiten beseitigt oder Probleme geklärt
werden , die auf einer Auslassung oder unvorhergesehenen Umständen beruhen.
Jegliche Änderung ist sofort allen Teilnehmern und Offiziellen bekannt zugeben
und durch den ausländischen Richter dem Generalsekretär der FEI mitzuteilen.
6. Zutritt
Zugangsberechtigungen zum Stallbereich gem. VR Art. 1005.2.5.
Teilnehmer, eine Begleitperson und ein Pfleger pro
Teilnehmer, Equipe-Chef, Tierarzt, Pferdebesitzer (2 pro Pferd), eine limitierte
Zahl von Richtern und Mitgliedern der Organisation erhalten Karten zum freien
Eintritt.
Im Stallbereich ist Rauchen verboten.
7. Starteintragung
Die Teilnehmer haben sich bis spätestens 120 Minuten vor Beginn der Prüfung
an der Meldestelle in die Starterliste einzutragen. Meldungen für die erste
Prüfung am Freitag können am Donnerstag von 18.00 bis 20.00 Uhr in der
Meldestelle entgegengenommen werden.
8. Arzt/Tierart/Hufschmied
Diese Dienstleistungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Code of Conduct
Die FEI erwartet von allen im internationalen Turniersport beteiligten
Personen, den Code of Conduct der FEI zu befolgen. Sie erwartet des weiteren
stets das Wohlergehen des Pferdes als oberstes Gebot anzuerkennen und zu
akzeptieren und es niemals wettbewerbsmäßigen oder kommerziellen Einflüssen
unterzuordnen.
1. Bei der Vorbereitung und beim Training der Turnierpferde muss zu jeder
Zeit das Wohlergehen der Pferde absolute Priorität haben. Das umfasst eine
gute Behandlung der Pferde, gute Trainingsmethoden und Hufpflege, gute
Ausrüstung sowie guten Transport.
2. Bevor Pferden und Teilnehmern erlaubt wird, am Wettkampf teilzunehmen,
muss sichergestellt sein, dass sie in gutem Gesundheitszustand sind und dass
der Ausbildungs- und Trainingszustand dem jeweiligen Prüfungsniveau entspricht
und sie somit fit sind. Das bezieht sich u. a. auf den Gebrauch von
Medikamenten, operative Eingriffe, die das Wohlergehen oder die Sicherheit
gefährden, auf den Einsatz trächtiger Stuten oder den unsachgemäßen Gebrauch
von Hilfsmitteln.
3. Durch den Turniereinsatz darf das Wohlergehen des Pferdes nicht
beeinträchtigt werden. D. h. es muss besonders acht gegeben werden auf
Prüfungsplätze, Bodenverhältnisse, Witterungsbedingungen, Stallungen und die
Sicherheit auf dem Turniergelände. Ferner muss sich das Pferd für den
Weitertransport in einem guten Gesundheitszustand befinden.
4. Es muss sichergestellt sein, dass Pferde nach dem Turniereinsatz
sorgfältig verpflegt werden. Kein Aufwand darf gescheut werden, um sicher zu
stellen, dass Pferde nach Beendigung ihrer „Turnierkarriere“ weiterhin
fürsorglich behandelt werden. Das umfasst gute veterinärmedizinische
Versorgung, u. a. von Sportverletzungen, Euthanasie und den „Ruhestand“.
5. Die FEI bittet alle am Sport Beteiligten eindringlich, das höchste
Niveau der Ausbildung auf ihren entsprechenden Spezialgebieten anzustreben.
Vorläufige Zeiteinteilung
Donnerstag, 10. Juni 2004 18.00-20.00 Veterinär-Inspektion
Freitag, 11. Juni 2004 nach Absprache Veterinär-Inspektion
Vormittag Prfg. 16 + 17
Nachmittag, Prfg. 18 + 19
Samstag, 12. Juni 2004
Vormittag Prfg. 20 + 21
Nachmittag Prfg. 22 + 26
Sonntag, 13. Juni 2004
Vormittag Prfg. 23 + 24
Nachmittag Prfg. 25
Internationale Springprüfungen
Teilnahmeberechtigt: Reiter zu V. mit 6jährigen und älteren Pferden
Große Tour Prüfungen Nr. 17,19,21,22,24,25
Kleine Tour Prüfungen Nr. 16,18,20,23,26
Ausrüstung gem. Art. 256 und 257
Startfolge gemäß Art. 252 und Annex VI (Los und Rotation) sofern nicht
anderweitig in den Prüfungen festgelegt.
LP 1 bis 15 sind nationale Prüfungen.
Freitag, 11.6.
Prüfung Nr. 16 Springprüfung - international ( VJR - Kleine Tour )
Hindernisse 1.10 m
Tempo 350m/Min.
Richtverf. gem. Table A - Art. 238.2.1 (Fehler/Zeit)
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht in
Prüfung Nr. 17 starten.
Prüfung Nr. 17 Springprüfung - international ( VJR - Große Tour )
Hindernisse 1.20 m
Tempo 350m/Min.
Richtverf. gem Table A - Art. 238.2.1 (Fehler/Zeit)
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht in
Prüfung Nr. 16 starten.
Prüfung Nr. 18 Zwei-Phasen-Springprüfung - international ( VJR - Kleine
Tour )
Hindernisse 1.10 m
Tempo 350 m/Min.
Richtverf. gem Table A - Art. 274.5.3 (beide Phasen Fehler/Zeit)
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht in
Prüfung Nr. 19 starten.
Prüfung Nr. 19 Zwei-Phasen- Springprüfung - international ( VJR - Große
Tour )
Hindernisse 1.20 m
Tempo 350 m /Min.
Richtverf. gem Table A -Art. 274.5.3 (beide Phasen Fehler/Zeit)
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht in
Prüfung Nr. 18
starten.
Samstag, 12.6.
Prüfung Nr.20 Punkte-Springprüfung -international ( VJR -Kleine Tour )
mit Joker ohne Stechen
Hindernisse 1.10 m
Tempo 350m/Min.
Richtverf. gem. Table A mit Zeitmessung -Art. 269.1,2,3+5
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht in
Prüfung Nr. 21+22 starten
Prüfung Nr.21 Zeitspringprüfung - international ( VJR - Große Tour )
Hindernisse 1.20 m
Tempo 350 m /Min
Richtverf. gem. Table C -Art. 239/263 (Umrechnung der Strafpunkte
in Sekunden)
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht in
Prüfung Nr. 20+22 starten.
Prüfung Nr.22 Springprüfung mit zwei unterschiedlichen Umläufen
und Stechen international
Grand Prix ( VJR - Große Tour )
Qualifikation für den Europa Cup 2004
Hindernisse 1.20 m
Tempo 350 m/Min.
Richtverf. gem. Table A -Art. 273.3.1 ( 1. Umlauf
Fehler/Zeit, 2. Umlauf erlaubte Zeit, Stechen bei Strafpunktgleichheit
auf dem ersten Platz)
Startfolge Los - 1. Umlauf, 2. Umlauf in umgekehrter Reihenfolge
des Zwischenergebnisses nach dem ersten Umlauf (Fehler/Zeit).
Startberechtigt sind mindestens 25% des 1. Umlaufs
Ehrenpreise
1 Pferd pro Reiter erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die an diesem
Tag in keiner weiteren Prüfung starten.
Prüfung Nr.26 Golf & Ride Cup
Hindernisse: 1,10 - 1,20 m, max. 9 Hindernisse
Tempo 350 m/Min.
Wertung nach Punkten und Zeit.
Reiter: Senioren gem. VJR Richtlinien
Golfer: Spielvorgabe 0 - 36.
Der Golfspieler absolviert einen Golfparcours mit 18 Spielfeldern.
Bei Punktgleichheit (Golf + Reiten) entscheidet die Zeit des Reiters.
Ein Team besteht aus einem Seniorreiter und einem Golfspieler.
Ehrenpreise für die besten 10 Teams.
Diese Prüfung kann als zusätzliche Prüfung geritten werden.
Sonntag, 13.6.
Prüfung Nr.23 Finale Kleine Tour
Springprüfung mit Siegerrunde - international
Hindernisse Umlauf 1.10- 1.15m
Siegerrunde 1.20m
Tempo 350 m/Min.
Richtverf. gem. Table A - Art. 238.2.1 (Umlauf und Siegerrunde)
In der Siegerrunde starten die 12 besten Teilnehmer bzw. alle
Reiter
ohne Strafpunkte aus dem 1. Umlauf.
Fehlerpunkte aus dem ersten Umlauf werden in die Siegerrunde
übernommen.
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht in
Prüfung Nr.22,24+25 starten.
Prüfung Nr.24 Springprüfung mit Stechen - international ( VJR - Große
Tour )
„Letzte Chance“
Hindernisse 1.20 m
Tempo 350 m/Min.
Richtverf. gem. Table A-Art. 238.2.2 ( nach Strafpunkten und Zeit mit
einmaligem Stechen um den Sieg)
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind. Pferde die nicht in
Prfg. 23+25 starten.
Prüfung Nr. 25 Mannschaftsspringprüfung mit 2 Umläufen -international - (
VJR - Große Tour )
Hindernisse 1.10 - 1.20 m
Tempo 350 m/Min.
Richtverf. gem. Table A - Art. 264 zwei identische Umläufe
Startfolge im 1. Umlauf nach Los.
Startfolge im 2. Umlauf in umgekehrter Reihenfolge des
Zwischenergebnisses. (Strafpunkte nach dem 1. Umlauf, bei
Strafpunktgleichheit gleiche Startfolge wie im 1. Umlauf). Startfolge
der Teilnehmer wie beim Nationenpreis. Im 2. Umlauf starten die sechs
besten Mannschaften (nach Strafpunkten) des 1. Umlaufs; bei
Strafpunktgleichheit auf dem 6. Platz zählt die Zeit der drei besten
Teilnehmer aus dem 1. Umlauf.
Bewertet werden jeweils die Strafpunkte der drei besten Teilnehmer
aus beiden Umläufen. Bei Strafpunktgleichheit von zwei oder mehr
Mannschaften auf dem 1. Platz erfolgt ein Stechen mit je 1 Reiter je
Mannschaft.
Ehrenpreise
1 Pferd pro Reiter erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die an diesem
Tag in keiner weiteren Prüfung starten
Warendorf, 3. Februar 2004
genehmigt durch die:
Deutsche Reiterliche Vereinigung: gez. Gabriele Wentrup, Abteilung
Turniersport