CSI Kat. B Veteran Riders

Ising am Chiemsee / OBB

19. – 21.03.2004

 

Genehmigt von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung,

Warendorf, 9. Januar 2004

 

I. Allgemeine Informationen:

 

Veranstalter:

PSC Ising e.V.                                                                                                     (namentlicher)

Ising 1                                                                                                                  Nennungsschluss: 17.02.2004

D-83333 Chieming

 

Turnierleiter:

Josef Beilmaier

Arlaching, D-83333 Chieming

 

Tel. und Telefax Meldestelle:   Tel. 0049-171-4030647, Fax 0049-89-8115158

 

Organisationskomitee:           Erwin Mayer, Mühlstr. 15, D 74199 Untergruppenbach

 

Kontaktadresse:                        Erwin Mayer, Mühlstr. 15, D 74199 Untergruppenbach

                                                      Tel. 0049 (0) 7130-402312, Fax 0049 (0) 7130-402310

 

II.  Allgemeine Bestimmungen:

 

Dieses Turnier wird durchgeführt in Übereinstimmung mit:

- den FEI-Statuten, 20. Ausgabe 1999,

- dem Generalreglement der FEI, 20. Ausgabe, Revision 2001

-  dem FEI-Veterinärreglement, 9. Ausgabe 2002,

- dem FEI-Reglement für Springen, 21. Ausgabe 2003,

und allen von der FEI nachträglich dazu veröffentlichten Korrekturen und Änderungen, die die bisherigen Bestimmungen ersetzen.

 

Das Schiedsgerichtsverfahren ist in den o. g. FEI-Statuten und dem General-Reglement festgelegt. Gemäß diesem Verfahren wird jeder Einspruch gegen eine Entscheidung der FEI oder ihrer offiziellen Vertreter ausschließlich durch den "Court of Arbitration for Sport" (CAS) in Lausanne, Schweiz, entschieden.

 

Der Veranstalter erkennt die Verbindlichkeit von § 1.4 LPO für internationale Turniere in Deutschland an.

 

III. Offizielle:

 

Richtergruppe:

Vorsitzender:                                                    Jaqueline Schmieder (GER)

Ausländischer Richter:                                   Lieselotte Müller (AUT)

Mitglieder:                                                        Kurt Lehmann (GER)

 

Parcourschef:                                                   Johann Sailer (GER), Josef Beilmeier (GER)

 

Chef-Steward                                                    Brigitte Nowak (GER)

 

FEI-Veterinärdelegierter:                                 Dr. Michael Zeitlhack (GER)

 

Beauftragter der deutschen FN:                    Jaqueline Schmieder (GER)

 

 

IV. Spezielle technische Voraussetzungen:

 

1.   Austragungsort: Das Turnier findet in der Halle statt.

2.   Prüfungsplatz Springen: Abmessungen:           67 x 25 m, Boden: Sand

3.   Vorbereitungsplatz Springen: Abmessungen:  40 x 20 m , Boden: Sand

4.   Größe der Boxen:                                                    3 x 3 m

 


 

V. Einladungen:

 

Zugelassene Teilnehmer entsprechend dem FEI-Reglement

(Damen: Jahrgang 1959 und älter, Herren: Jahrgang 1955 und älter

 mit 6jg. und älteren Pferden

 

Ausländische Teilnehmer:

Die Teilnehmer werden vom Veranstalter über ihre FN eingeladen.

·       Max. 40  ausländische Teilnehmer

Deutsche Teilnehmer:

·       Deutsche Teilnehmer, die in 2004 noch nicht in Springprüfungen der Kat. A gestartet sind

 

Alle Teilnehmer:

·       Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: max. 3

 

Der Veranstalter erstellt eine Liste aller definitiv startenden Teilnehmer („Masterlist“), aufgeschlüsselt gem. o.g. Kriterien, die spätestens am Montag vor Veranstaltungsbeginn der FN-/DOKR-Geschäftsstelle, dem Ausländischen Richter und dem FN-Beauftragten vorliegen muss. Änderungen sind nur vor Turnierbeginn und nur in gegenseitigem Einvernehmen möglich.

 

 

Vergünstigungen:

 

A. Teilnehmer

Hotel: Hotel Gut Ising, Frau Claudia Strobl oder Frau Heike Hermann, Tel. 0049 (0)8667-790,

Fax 0049 (0)8667-79432, e-mail: gutising@t-online.de

 

Ein Sonderpreis für das Doppelzimmer € 133,-- für 2 Personen / Tag incl. Frühstück und ein Sonderpreis für das Einzelzimmer € 94,50 pro Tag incl. Frühstück. Die Zimmerreservierungen müssen rechtzeitig von den Teilnehmern selbst vorgenommen werden.

 

B. Pfleger

Die Reiter/Besitzer sind für die Unterbringung und Verpflegung der Pfleger selbst verantwortlich.

Der Veranstalter sorgt dafür, dass sowohl für Pfleger als auch für Pflegerinnen angemessene Sanitäreinrichtungen, inkl. Dusche und fließend warmem/kaltem Wasser, zur Verfügung stehen.

 

C. Pferde

Das Nenn-, Startgeld, LK-Abgabe, MCP-Gebühr und Boxengeld (19.-21.3.2004) incl. erster Einstreu beträgt pauschal pro Pferd € 240,--. Es werden keine Transportkostenentschädigungen ausgezahlt.

 

D. Anreise

Datum, Uhrzeit und Art der Anreise von Reitern und Pferden müssen dem Veranstalter mitgeteilt werden, damit sie bei ihrer Ankunft entsprechend betreut werden können.

 

E. Fahrdienst vom Hotel zum Turnierplatz

Das Hotel liegt direkt am Turnierplatz

 

F. Werbung bei Teilnehmern und Pferden

Der Veranstalter gestattet den Teilnehmern, gemäß Artikel 136.1, 2 des Generalreglements das Logo ihres persönlichen Sponsors zu führen.

Der Chefsteward muss, bevor die Reiter den Prüfungsplatz betreten, sicherstellen, dass die FEI Bestimmungen zu Art. 136 eingehalten werden. Teilnehmer, die diesen Art. 136 nicht befolgen, erhalten für die Prüfung keine Startfreigabe.

 

G. Hersteller der Sicherheitsauflagen

CARO Cardinali & Rothenberger GmbH, Liebermannstr. 18, D-32257 Bünde


 

VI.  Nennungen:

 

prinzipieller Nennungsschluss:        03.02.2004

namentlicher Nennungsschluss:      17.02.2004

definitiver Nennungsschluss:           03.03.2004

 

Die Nennungen müssen folgende Angaben über die Pferde enthalten:

Name, Geburtsjahr, Rasse/Zuchtverband, Geburtsland, Abstammung, FEI-Pass-Nummer, Besitzername(n), Farbe, Geschlecht.

 

Die ausländischen Teilnehmer werden über ihre zuständige FN genannt.

 

Für deutsche Teilnehmer sind nur die vorgeschriebenen Reiter-Nennungsschecks mit gültigen Pferdeaufkleber zulässig.

 

Die Nennungen sind zu richten an:

Meldestellenservice Inge Achatz, Faistenlohestr. 19, D-81247 München

Tel. 0049(0)171-4030647, Fax 0049(0)89-8115158, e-mail: info@die-meldestelle.de

 

Bitte die verbindliche Bestellung der Boxen beifügen.

 

Der Pauschalbetrag für Nenn-, Start- und Boxengeld in Höhe von € 240,-- pro Pferd ist bis spätestens 17.02.2004 (namentlicher Nennungsschluss) auf das

 

Konto Nr. 102550407

Konto-Inh. Meldestellenservice Inge Achatz

Volksbank Fürstenfeldbruck

BLZ 701 633 70

Swift-Code Volksbank Fürstenfeldbruck: GENO DE F1FFB

Verwendungszweck: CSI Ising 03/2004

 

zu überweisen oder der Nennung als Verrechnungsscheck beizulegen.

 

VII. Grenzformalitäten:

 

Für Fragen zu den erforderlichen veterinär- und tierseuchenrechtlichen Bestimmungen für Pferde aus dem Ausland steht der Veranstalter zur Verfügung.

 

Zoll- und Veterinärgebühren werden nicht übernommen.

 

VIII. Veterinärmedizinische Angelegenheiten:

 

1. Turniertierarzt:

Dr. Manfred Weber, Altenmarkt

 

2. Veterinär-Aspekte A

gemäß Veterinär-Reglement, 9. Ausgabe 2002

 

Veterinäruntersuchungen, Inspektionen und Passkontrollen

Diese werden in Übereinstimmung mit dem Veterinär-Reglement Art.1011 und dem Springreglement, Annex VII durchgeführt. Es gilt das General-Reglement, 20. Ausgabe, Revision 2001:

 

Art. 139.1

Jedes für eine Prüfung bei CNs oder CSIs*/** im Ausland und jedes für CSIs***/****/*****, CIOs, Championate, Regionale und Olympische Spiele im In- und Ausland genannte Pferd muss zum Zwecke der Identifikation und zur Feststellung der Eigentumsrechte im Besitz eines offiziellen gültigen FEI-Passes oder eines nationalen, von der FEI anerkannten Passes sein.

 

Art. 139.2

Pferde, die an CNs oder CSIs*/** im Heimatland teilnehmen, benötigen keinen in Absatz 1 beschriebenen FEI-Pass. Diese Pferde müssen ordnungsgemäß registriert und anhand eines Diagramms identifizierbar sein. Sofern im gastgebenden und im Ursprungsland keine nationalen Vorschriften für die Impfung gegen Pferde-Influenza bestehen müssen alle Pferde einen gültigen Impfpass besitzen.

 

Datum, Uhrzeit und Ort der Veterinärinspektion: Donnerstag, 18.03.2004, ab 17.00 Uhr im Stallbereich

 


 

Impfung gegen die Pferde-Influenza (Vet.-Regl. Anhang VI)

Auf dem für die Eintragung der Impfungen vorgesehenen Blatt im FEI-Pferdepass oder in dem von der FEI anerkannten nationalen Pass, der für alle Pferde und Ponys ausgestellt wird, ist von einem Tierarzt, der nicht Besitzer des Pferdes ist, zu bescheinigen, dass das Pferd zwei Erstimpfungen gegen die Pferde-Influenza erhalten hat. Der Zeitraum zwischen den Impfungen muss mindestens 21 Tage und höchstens 92 Tage betragen. Außerdem muss nach jeweils 12 Monaten im Anschluss an die zweite Injektion der Erstimpfung eine Wiederholungsimpfung eingetragen werden. Keine dieser Injektionen darf innerhalb der 7 Tage vor der Prüfung gegeben werden, einschl. des Prüfungstages oder des Betretens der Turnierstallungen. Über diese genannten Mindestanforderungen hinaus sollten Grundimmunisierung und nachfolgende Impfungen nach Anweisung des Herstellers vorgenommen werden, die den Anforderungen der FEI entspricht. Häufig werden vom Hersteller und von den nationalen Veterinärbehörden/Regulierenden Behörden Wiederholungsimpfungen in kürzeren Abständen als alle 12 Monate empfohlen.

 

Untersuchungen auf verbotene Substanzen (Vet.-Regl. Kap. V + VI, Anhang III)

Bei CSIs***/****/*****, CIOs, Weltcup-Qualifikationen und -Finale, Championaten und Spielen werden regelmäßig Untersuchungen durchgeführt, während sie für andere CIs empfohlen werden.

Für Turniere, die dem Medication Control Program unterliegen (Gruppe I und II), gelten besondere Richtlinien.

 

Medication Control Program (MCP)

Veranstaltern von FEI Turnieren in Gruppe I & II wird empfohlen, Teilnehmern pro Pferd und Turnier 8,50 EUR (» 12,50 Sfr) als Beitrag zu den MCP-Kosten zu berechnen.

 

Anerkanntes Labor (Art.1022)

Gemäß dem "Medication Control Program" (MCP) in Gruppe I und II werden alle nach Vet. reg. Art. 1017.1 genommenen Dopingproben vom Laboratoire Courses Hippiques, 15 rue de Paradis, 91370 Verrières le Buisson, France, Tel.: +33.1 - 69 75 28 28, Fax: +33.1 - 69 75 28 29, analysiert.

 

Gesundheitsbescheinigungen

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die jeweils erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen für den Transport zur Veranstaltung zum Zeitpunkt der Identifikation der Pferde, d. h. vor dem Aufstallen, bereitzuhalten, und zwar:

a)   wenn er aus einem EU-Mitgliedsstaat kommt, eine Gesundheitsbescheinigung für registrierte Equiden gemäß des Musters des Anhangs B der Richtlinie 90/426 in der jeweils aktuell gültigen Fassung (ein Muster ist der Ausschreibung beigefügt),

b)   wenn er aus einem Drittland kommt, eine Gesundheitsbescheinigung für registrierte Equiden gemäß der Muster des Anhangs II der Entscheidung der Kommission 92/260 in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

Eine Bescheinigung muss mindestens in einer der Amtssprachen des Bestimmungsmitgliedsstaates und in einer der Amtssprachen des Mitgliedsstaats ausgestellt werden. Eine Bescheinigung muss in der Urschrift mitgeführt werden.

Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass am Veranstaltungsort die für den Weiter- oder Rücktransport der Pferde erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen durch einen Amtstierarzt erstellt werden.

Sollte vom Veranstalter ein Spediteur beauftragt worden sein, so steht dieser für Fragen hinsichtlich der erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen zur Verfügung. Darüber hinaus können Fragen zu Gesundheitsbescheinigungen auch vom zuständigen Veterinäramt des Herkunftslandes oder des Landes, in dem die Veranstaltung stattfindet, beantwortet werden.

 

IX.  Verschiedenes:

 

1. Einsprüche

Alle Einsprüche (Complaints/Objections) sind schriftlich einzureichen. Gleichzeitig ist eine Haftsumme im Wert von 150 SFr. zu hinterlegen.

 

2. Preisvergabe

In allen Prüfungen werden mind. 25 % der gestarteten Teilnehmer platziert. Es werden keine Geldpreise vergeben

(Ehrenpreise, Schleifen, Stallplaketten)

 

3. Versicherung

Alle Besitzer und Teilnehmer sind persönlich haftbar für Schäden gegenüber Dritten, die durch sie selbst, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder ihre Pferde verursacht werden. Es wird daher dringend empfohlen, entsprechende Haftpflichtversicherungen abzuschließen, die für die Teilnahme an Reitturnieren im In- und Ausland volle Deckung bieten und gültig sind.

 

4. Haftung

Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern, Pferdepflegern und Pferdebesitzern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Er schließt die Haftung auch aus für Diebstähle, Feuer und sonstige Vorfälle.


 

5. Turnier-Organisation

In Ausnahmefällen behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Ausschreibung mit Zustimmung der Richtergruppe, der Teilnehmer und des FN-Beauftragten so zu ändern, dass Unklarheiten beseitigt oder Probleme geklärt werden, die auf einer Auslassung oder unvorhergesehenen Umständen beruhen. Jegliche Änderung ist sofort allen Teilnehmern und Offiziellen bekannt zu geben und durch den ausländischen Richter dem Generalsekretär der FEI mitzuteilen.

 

6. Zutrittsausweise für das Turniergelände

Zugangsberechtigungen zum Stallbereich gem. VR Art. 1005.2.5.

Teilnehmer, eine Begleitperson pro Teilnehmer und ein Pfleger pro Teilnehmer, Equipe-Chef, Tierarzt,

Pferdebesitzer (je Pferd max. 2 Besitzer, entsprechend dem FEI-Pass), Richter sowie eine limitierte Zahl von Mitgliedern der Organisation erhalten Karten zum freien Eintritt.

 

7. Meldeschluss

Die Teilnehmer haben sich bis spätestens 90 Minuten vor Prüfungsbeginn an der Meldestelle in die Starterliste einzutragen. Ausnahme: Für die jeweils erste Prüfung jedes Turniertages ist bereits am Vorabend um 19.00 Uhr Meldeschluss. Meldungen für die erste Prüfung am Freitag werden am Donnerstag von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr in der Meldestelle entgegengenommen.

 

Code of Conduct

Die FEI erwartet von allen im internationalen Turniersport beteiligten Personen, den Code of Conduct der FEI zu befolgen. Sie erwartet des weiteren stets das Wohlergehen des Pferdes als oberstes Gebot anzuerkennen und zu akzeptieren und es niemals wettbewerbsmäßigen oder kommerziellen Einflüssen unterzuordnen.

1.      Bei der Vorbereitung und beim Training der Turnierpferde muss zu jeder Zeit das Wohlergehen der Pferde absolute Priorität haben. Das umfasst eine gute Behandlung der Pferde, gute Trainingsmethoden und Hufpflege, gute Ausrüstung sowie guten Transport.

2.      Bevor Pferden und Teilnehmern erlaubt wird, am Wettkampf teilzunehmen, muss sichergestellt sein, dass sie in gutem Gesundheitszustand sind und dass der Ausbildungs- und Trainingszustand dem jeweiligen Prüfungsniveau entspricht und sie somit fit sind. Das bezieht sich u. a. auf den Gebrauch von Medikamenten, operative Eingriffe, die das Wohlergehen oder die Sicherheit gefährden, auf den Einsatz trächtiger Stuten oder den unsachgemäßen Gebrauch von Hilfsmitteln.

3.      Durch den Turniereinsatz darf das Wohlergehen des Pferdes nicht beeinträchtigt werden. D. h. es muss besonders acht gegeben werden auf Prüfungsplätze, Bodenverhältnisse, Witterungsbedingungen, Stallungen und die Sicherheit auf dem Turniergelände. Ferner muss sich das Pferd für den Weitertransport in einem guten Gesundheitszustand befinden.

4.      Es muss sichergestellt sein, dass Pferde nach dem Turniereinsatz sorgfältig verpflegt werden. Kein Aufwand darf gescheut werden, um sicher zu stellen, dass Pferde nach Beendigung ihrer „Turnierkarriere“ weiterhin fürsorglich behandelt werden. Das umfasst gute veterinärmedizinische Versorgung, u. a. von Sportverletzungen, Euthanasie und den „Ruhestand“.

5.      Die FEI bittet alle am Sport Beteiligten eindringlich, das höchste Niveau der Ausbildung auf ihren entsprechenden Spezialgebieten anzustreben.

 

Vorläufige Zeiteinteilung:

Donnerstag, 18.03.2004:     ab 17.00 Uhr Veterinär-Inspektion im Stallbereich

Freitag, 19.03.2004:              Prfg. Nr. 1, 2, 3, 4

Samstag, 20.03.2004:           Prfg. Nr. 5, 6, 7

Sonntag, 21.03.2004:           Prfg. Nr. 8, 9, 10

 

 

I n t e r n a t i o n a l e S p r i n g p r ü f u n g e n

 

Teilnehmer zu V mit 6jährigen und älteren Pferden

Ausrüstung gem. Art. 256 und 257

Startfolge Los und Rotationsprinzip gemäß Art. 252 sofern nicht anderweitig in den Prüfungen festgelegt.

 

Freitag, 19.03.2004:

CSI-B-V Kleine Tour

Prfg. Nr. 1:        Internationale Springprüfung

                          Hindernisse 1,10m

                          Tempo 350m/min

                          Richtv. Gem. Table A – Art. 238.2.1 (Fehler-Zeit)

                          Ehrenpreise

                          2 Pferde pro Reiter erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht

                          in Prfg. Nr. 2 starten.


 

CSI-B-V Große Tour

Prfg. Nr. 2:        Internationale Springprüfung

                          Hindernisse 1,20 m

                          Tempo 350m/min

                          Richtv. Gem. Table A – Art. 238.2.1 (Fehler-Zeit)

                          Ehrenpreise

                          2 Pferde pro Reiter erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht

                          in Prfg. Nr. 1 starten.

 

CSI-B-V Kleine Tour

Prfg. Nr. 3:        Internationale Zwei-Phasen-Springprüfung

                          Hindernisse 1,10 m         

                          Tempo 350m/min

                          Richtv. Gem. Table A – Art. 274.5.3 (beide Phasen mit Zeitwertung)

                          Ehrenpreise

                          2 Pferde pro Reiter erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht

                          in Prfg. Nr. 4 starten

 

CSI-B-V Große Tour

Prfg. Nr. 4:        Internationale Zwei-Phasen-Springprüfung

                          Hindernisse 1,20 m         

                          Tempo 350m/min

                          Richtv. Gem. Table A – Art. 274.5.3 (beide Phasen mit Zeitwertung)

                          Ehrenpreise

                          2 Pferde pro Reiter erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht

                          in Prfg. Nr. 3 starten

 

Samstag, 20.03.2004:

CSI-B-V Kleine Tour

Prfg. Nr. 5:        Internationale Punktespringprüfung mit Joker ohne Stechen

                          Hindernisse 1,10 m

                          Tempo 350m/min

                          Richtv. Gem. Table A mit Zeitmessung – Art. 269.1,2,3 und 5

                          Ehrenpreise

                          2 Pferde pro Reiter erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht

                          in Prfg. Nr. 6 und/oder 7 starten.

 

CSI-B-V Große Tour

Prfg. Nr. 6:        Internationale Punktespringprüfung mit Joker ohne Stechen

                          Hindernisse 1,20 m

                          Tempo 350m/min

                          Richtv. Gem. Table A mit Zeitmessung – Art. 269.1,2,3 und 5

                          Ehrenpreise

                          2 Pferde pro Reiter erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht

                          in Prfg. Nr. 5 und/oder 7 starten.

 

CSI-B-V Große Tour

Prfg. Nr. 7:        Internationale Springprüfung mit 2 Umläufen und Stechen

                          Qualifikations Grand Prix für den Europa Cup 2004

                          Hindernisse 1,20 m

                          Tempo 350m/min

                          Richtv. Gem. Table A – Art. 273.3.1

1. Umlauf Fehler-Zeit, 2. Umlauf erlaubte Zeit, Stechen bei Strafpunktgleichheit auf dem ersten Platz)

Startfolge: Los – 1. Umlauf/2. Umlauf in umgekehrter Reihenfolge des Zwischenergebnisses nach dem 1. Umlauf, Stechen wie 2. Umlauf

Ehrenpreise

1 Pferd pro Reiter erlaubt

 


 

Sonntag, 21.03.2004:

CSI-B-V Kleine Tour

Prfg. Nr. 8:        Internationale Springprüfung mit 1 Umlauf und Siegerrunde

                                                  Hindernisse       1. Umlauf:              1,10 – 1,15 m

                                                               Siegerrunde:         1,20

                                                  Tempo 350m/min

In der Siegerrunde starten die besten 16 Teilnehmer aus dem

1. Umlauf (jedoch alle Strafpunktfreien) jeweils mit 0 Strafpunkten

                                                  Richtv. Gem. Table A – Art 238.2.1 (Umlauf und Siegerrunde)

                                                  Ehrenpreise

                                                  2 Pferde pro Reiter erlaubt, Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht

                                                  in Prfg. Nr. 9 u./o. 10 starten

 

CSI-B-V Große Tour

Prfg. Nr. 9:        Internationale Springprüfung mit Stechen

                                                  „Letzte Chance“

                                                  Hindernisse 1,20 m

                                                  Tempo 350 m/min

                                                  Richtv.: gem Table A – Art. 238.2.2 (nach Strafpunkten und Zeit mit  

                                                  einmaligen Stechen um den Sieg)

                                                  Ehrenpreise

                                                  2 Pferde pro Reiter erlaubt, Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht in

                                                  Prfg. Nr. 8 u./o. 10 starten

 

CSI-B-V Große Tour

Prfg. Nr. 10:      Internationale Mannschaftsspringprüfung mit 2 Umläufen

                                                  Hindernisse 1,10 – 1,20 m

                                                  Tempo 350m/min

                                                  Richtv. Gem. Table A – Art. 264 - 2 Umläufe

                                                  Startfolge im 1. Umlauf nach Los

                                                  Startfolge im 2. Umlauf in umgekehrter Reihenfolge des Zwischenergebnisses

                                                  Nach dem 1. Umlauf. (Strafpunkte nach dem 1. Umlauf, bei Strafpunkt-

                                                  gleichheit gleiche Startfolge wie im 1. Umlauf)

                                                  Startfolge der Teilnehmer wie beim Nationenpreis, im 2. Umlauf starten die

                                                  6 besten Mannschaften des 1. Umlaufs. Bewertet werden jeweils die Strafpunkte

                                                  der 3 besten Teilnehmer je Umlauf. Bei Strafpunktgleichheit von

                                                  2 oder mehr Mannschaften entscheidet die Zeit des 2. Umlaufs.

                                                  Ehrenpreise

                                                  1 Pferd pro Reiter erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht in

                                                  Prfg. Nr. 8 u./o. 9 starten

 

 

Warendorf, 9. Januar 2004

 

 

genehmigt durch die:

Deutsche Reiterliche Vereinigung:               gez. Gabriele Wentrup, Abteilung Turniersport