CSI-B-V für SENIORENSPRINGREITER

09. - 11. Juli 2004

Holziken

 
I. Allgemeine Informationen:


1. Status, Ort und Datum der Veranstaltung

Status: Internationaler Concours für Senioren-Springreiterinnen und Springreiter Kat. B
Veranstaltungsdatum: 09. - 11.Juli 2004
Veranstaltungsort: Reithalle Holziken / AG
Veranstaltungsland: Schweiz
Die Veranstaltung findet im Freien statt:
Springplatz: 75 x 90 m (Gras)
Abreiteplatz: 25 x 70 m (Sand)
 
2. Veranstalter:
Seniorenvereinigung Schweizer Concoursreiter SVSCR

www.csi-v-holziken.ch <http://www.csi-v-holziken.ch>

 
3. Organisationskomitee

Präsidenten: Luigi Baleri, Seestrasse 846, CH 8706 Meilen
Telefon: 00411 730 10 21 E-Mail:
luigi@csi-v-holziken.ch <mailto:luigi@csi-v-holziken.ch>
Otto Lüscher, Retterswil 5 CH 5703 Seon
Telefon: 004162 775 10 10 E-Mail:
otto@csi-v-holziken.ch <mailto:otto@csi-v-holziken.ch>
Vizepräsident: Heinz Schneider, Oberemattstr. 68 CH 4133 Pratteln
Telefon: 004179 674 36 82

Kontaktadresse/ Esther Schumpf, Lättichstrasse 6, CH 6340 Baar
Sekretariat: Telefon: 004179 432 12 11
Telefax: 004141 761 02 44 E-Mail:
eschumpf@kenwood.ch <mailto:esther@csi-v-holziken.ch>

Meldestelle am Turnier: Evelyne König, CH 8180 Bülach


4. Turnierleitung Otto Lüscher, Retterswil 5 CH 5703 Seon
Telefon: 004162 775 10 10 Natel: 004179 231 94 19
Telefax: 004162 775 35 50 E-Mail:
otto@csi-v-holziken.ch <mailto:otto@csi-v-holziken.ch>

Nennungsschluss: Freitag, 11. Juni 2004
 

II: Allgemeine Bestimmungen:


Dieses Turnier wird durchgeführt in Übereinstimmung mit:
- den FEI-Statuten, 20. Ausgabe, 17. April 1999
- dem Generalreglement der FEI, 20. Ausgabe 2000, revidiert 2001
- dem FEI-Veterinärreglement, 9. Ausgabe 2002
- dem FEI-Reglement für Springen, 21. Ausgabe 2003
dem FEI Spezialreglement für Veteran-Riders, Ausgabe 10-95 und 10-96
und allen von der FEI nachträglich dazu veröffentlichten Korrekturen und Änderungen, die die
bisherigen Bestimmungen ersetzen.

Das Schiedsgerichtsverfahren ist in den o.g. FEI-Statuten und dem Generalreglement festgelegt. Gemäss diesem Verfahren wird jeder Einspruch gegen eine Entscheidung der FEI oder ihrer offiziellen Vertreter ausschließlich durch den "Court of Arbitration for Sport" (CAS) in Lausanne, Schweiz entschieden.


III. Jury:


Präsident
: Bruno Laubscher ,Würenlos (CH)
Mitglieder
: Marianne Zürcher, Würenlos (CH)
Claudia Lauener, Würenlos (CH)

Parcoursbauer:
Paul Weier, Elgg (CH)
Werner Wüthrich, Turbenthal (CH)

Chef-Steward:
Josef Bucheli, Root (CH)
 

FEI-Veterinärdelegierter:
Dr. Marco Hermann, Niederlenz (CH)
Arzt:
Dr. med. Engelbert Gross, 1700 Fribourg (CH)
VJR-Beauftragter:
Herbert Seiler, Küsnacht (CH)

IV. Spezielle technische Voraussetzungen:

Austragungsort: Reitsportanlage Holziken
Prüfungsplatz: Abmessungen: 75 x 90 m Boden: Gras
Vorbereitungsplatz: Abmessungen: 25 x 70 m Boden: Sand


V. Teilnahmeberechtigungen:
Seniorenreiterinnen und -reiter entsprechend dem FEI-Reglement.

(Reiterinnen Jahrgang 1959 und älter, Reiter Jahrgang 1955 und älter mit 6jährigen und älteren Pferden.
Grosse Tour (1.20 m): Eingeladen sind VJR-Mitglieder. Max. 3 Pferde pro Teilnehmer.
Kleine Tour (1.10 m): Eingeladen sind VJR-Mitglieder. Max. 3 Pferde pro Teilnehmer und Mitglieder der Seniorenvereinigung Schweizer Concoursreiter SVSCR. (max. 2 Pferde pro Teilnehmer)

Masterlist

Der Veranstalter erstellt eine Liste aller definitiv startenden Teilnehmer („Masterlist“), aufgeschlüsselt gemäß o.g. Kriterien.

Änderungen sind nur vor Turnierbeginn und nur in gegenseitigem Einvernehmen möglich.

Vergünstigungen
 
A. Turnierhotel

Hotel
aarau WEST, CH 5036 Oberentfelden
Herr Dominik Wyss, Tel. 004162 737 01 01, Telefax 004162 737 01 00, E-mail:
hotel@aarau-west.ch <mailto:hotel@aarau-west.ch>
Spezialpreis für das Doppelzimmer: €100,00 / sFr. 150.- für 2 Personen/Tag inkl. Frühstück und
Spezialpreis für das Einzelzimmer: € 66,00 / sFr. 99.- pro Tag inkl. Frühstück.
Die Zimmerreservierungen müssen von den Reitern rechtzeitig selbst vorgenommen werden.


B. Pfleger

Die Reiter/Besitzer sind für die Unterbringung und Verpflegung der Pfleger selbst verantwortlich. Für Pferdepfleger/ Pferdepflegerinnen sind Sanitäreinrichtungen inkl. Dusche mit kaltem und warmem Wasser vorhanden.
Es können zudem Zimmerreservationen vorgenommen werden im Gasthof Sonne, 4813 Uerkheim,
Tel. 004162 721 17 66
C. Pferde

Das Nenn-, Startgeld, LK-Abgabe, MCP-Gebühr und Boxengeld (09.-11.07.2004) beträgt pro Pferd pauschal € 250.00 oder sfr. 370.-. Inbegriffen sind Späne als Einstreu. Stroh auf Wunsch gegen Bezahlung. Es werden keine Transportkostenentschädigungen ausbezahlt.
D. Anreise

Datum, Uhrzeit und Art der Anreise von Reitern und Pferden müssen dem Veranstalter mitgeteilt werden, damit sie bei ihrer Ankunft entsprechend betreut werden können.

E. Stallungen

Auf dem Turniergelände befinden sich 3 Stallzelte mit 170 Boxen. Es ist nicht erlaubt, eigene Stallzelte zu errichten.
F. LKW-Parkplätze

Der Parkplatz für LKW’s befindet sich direkt auf der Turnieranlage. Stromversorgung gegen eine angemessene Gebühr möglich.
G. Werbung bei Teilnehmern und Pferden

Der Veranstalter gestattet den Teilnehmern, gemäß Artikel 136 des Generalreglements das Logo ihres persönlichen Sponsors zu führen. Der Chefsteward muss sicherstellen, dass nur Teilnehmer den Prüfungsplatz betreten, deren Sponsorenlogo auf der Satteldecke bzw. deren Werbung auf der Kleidung die Größe, die im FEI Generalreglement festgelegt wurde, nicht überschreitet. Teilnehmer, deren Logo nicht mit der in Artikel 136 Größe übereinstimmt, werden der Richtergruppe genannt und werden im Verlauf der Prüfung nicht eher auf den Prüfungsplatz gelassen, bis das Logo mit den Bestimmungen dieses Artikels übereinstimmt.
H. Hersteller der Sicherheitsauflagen

Es wird ein von der FEI homologiertes Fabrikat verwendet.
 

VI. Nennungen:

Die Nennungen haben über die jeweiligen Landesverantwortlichen des VJR gesammelt zu erfolgen und sind an folgende Adresse zu senden:
Frau Esther Schumpf, Lättichstrasse 6, CH 6340 Baar

Tel. 0041 79 432 12 11
Fax 0041 41 761 02 44
e-mail:
eschumpf@kenwood.ch <mailto:eschumpf@kenwood.ch>
Die Teilnehmer werden anschliessend vom Veranstalter über ihre FN eingeladen.

Das Nennformular muss folgende Angaben über die Pferde enthalten:
Name, Geburtsjahr, Geburtsland, Abstammung, FEI-Paß-Nummer, Besitzername(n), Farbe, Geschlecht
Nennschluss

Prinzipieller und namentlicher Nennungsschluss: Freitag, 11. Juni 2004
Definitiver Nennungsschluss: Freitag, 25. Juni 2004

Bitte die verbindliche Bestellung der Boxen beifügen!!
Der Pauschalbetrag für Nenn-, Start- und Boxengeld in Höhe von €250.00 oder sfr. 370.- ist bis
spätestens bis 11. Juni 2004 (namentlicher Nennungsschluss) wie folgt zu überweisen:
Bank SZO Sparkasse Zürcher
Oberland, CH 8620 Wetzikon
Konto 16 5.603.276.05
mit dem Vermerk „SVSCR
PC-Konto 30-38225-3
BC-Nr. 6850


VII. Zollformalitäten:


Zoll- und Veterinärgebühren sowie sonstige Gebühren für die Abwicklung der Grenzformalitäten werden nicht übernommen.

Der offizielle Spediteur, Brändlin Sped AG, Herr Hans Brändlin, Postfach 461, CH 4019 Basel
Tel. 004161 631 18 18, Fax 004161 631 30 60. Natel 004179 322 25 25 ermöglicht mit einem vereinfachten Verfahren einen zügigen Grenzübertritt. Dazu benötigt er am Tag vor der Einreise folgende Unterlagen per Fax oder Post:

- 1 Kopie des Signalementsblattes aus dem Pferdepass

- Angabe der Polizeikennzeichen von PW und Pferdeanhänger, für LKWs zusätzlich eine Kopie des

Fahrzeugscheines.


Jedes aus dem Ausland stammende Pferd muss einen gültigen FEI-Pass haben. Für Pferde mit Standort in der Schweiz genügt der SVPS-Pass.
Für Fragen zu den erforderlichen veterinär- und tierseuchenrechtlichen Bestimmungen für Pferde aus dem Ausland steht der Veranstalter zur Verfügung.

Sonntagsfahrbewilligung


Wer beabsichtigt, am Sonntag, 11.Juli 2004, zurückzufahren und über ein Transportfahrzeug von über 3.5 Tonnen Gesamtgewicht verfügt, benötigt für die Schweiz eine Sonntagsfahrbewilligung. Diese Bewilligung erhält man gegen eine Gebühr von ca. € 30.00 beim Aargauischen Strassenverkehrsamt.
Das Turniersekretariat besorgt diese Bewilligung, benötigt dazu aber bis Donnerstag, 8.Juli 2004,
19.00 Uhr, die LKW-Nummer und die Bewilligungsgebühr.
 
 
 
VIII. Tierärztliche Angelegenheiten


1. Turnierarzt
: Dr. Marco Hermann, Pferdeklinik Neugraben, CH 5712 Niederlenz
2. Veterinär-Aspekte A gemäß Veterinär-Reglement, 9. Ausgabe 2002

Veterinäruntersuchungen, Inspektionen und Passkontrollen

Diese werden in Übereinstimmung mit dem Veterinär-Reglement Art. 1011 und dem Springreglement

Annex VII durchgeführt. Es gilt das General-Reglement, 20. Ausgabe 2000.

Art. 139.1

Jedes für eine Prüfung bei CNs oder CIMs (vgl. Anhang D) im Ausland und jedes für andere CIs, CIOs, Championate, Regionale und Olympische Spiele im In- und Ausland genannte Pferd muss zum Zwecke der Identifikation und zur Feststellung der Eigentumsrechte im Besitz eines offiziellen gültigen FEI-Passes oder eines nationalen, von der FEI anerkannten Passes sein.
Art. 139.2

Pferde, die an CNs oder CIMs (vgl. Anhang D) im Heimatland teilnehmen, benötigen keinen in Absatz 1 beschriebenen FEI-Pass. Diese Pferde müssen ordnungsgemäß registriert und anhand eines Diagramms identifizierbar sein. Sofern im gastgebenden und im Ursprungsland keine nationalen Vorschriften für die Impfung gegen Pferde-Influenza bestehen, müssen alle Pferde einen gültigen Impfpass besitzen.

Datum, Uhrzeit und Ort der Veterinärinspektion:
Donnerstag, 08. Juli 2004, ab 17.00 im Stallbereich
Freitag, 09. Juli 2004 Nachinspektion

Impfung gegen die Pferd-Influenza (Vet.-Regl. Anhang VI)

Auf dem für die Eintragung der Impfungen vorgesehenen Blatt im FEI-Pferdepaß oder in dem von der FEI anerkannten nationalen Pass, der für alle Pferde und Ponys ausgestellt wird, ist von einem Tierarzt, der nicht Besitzer des Pferdes ist, zu bescheinigen, dass das Pferd zwei Erstimpfungen gegen die Pferde-Influenza erhalten hat. Der Zeitraum zwischen den Impfungen muss mindestens 21 Tage und höchstens 92 Tage betragen. Ausserdem muss nach jeweils 12 Monaten im Anschluss an die zweite Injektion der Erst-Impfung eine Wiederholungsimpfung eingetragen werden. Keine dieser Injektionen darf innerhalb der 7 Tage vor der Prüfung gegeben werden, einschl. des Prüfungstages oder des Betretens der Turnierstallungen. Über diese genannten Mindestanforderungen hinaus sollten Grundimmunisierung und nachfolgende Impfungen nach Anweisung des Herstellers vorgenommen werden, die den Anforderungen der FEI entspricht: Häufig werden vom Hersteller und von den nationalen Veterinärbehörden/Regulieren-den Behörden Wiederholungsimpfungen in kürzeren Abständen als alle 12 Monate empfohlen.


Untersuchungen auf verbotene Substanzen (Vet.-Regl. Kap. V + VI, Anhang III)

Bei CSIs***/****/*****, CDIs***, CIOs, Weltcup-Qualifikationen und -Finale, Championaten und Spielen werden regelmäßig Untersuchungen durchgeführt, während sie für andere CIs empfohlen werden. Für Turniere, die dem FEI Medication Control Program unterliegen (nur Gruppe I und II), gelten besondere Richtlinien.

Medication Control Program (MCP)
Veranstaltern von FEI Turnieren in Gruppe I & II wird empfohlen, Teilnehmern pro Pferd und Turnier 8,50 EUR (
» 12,50 sFr.) als Beitrag zu den MCP-Kosten zu berechnen.


Anerkanntes Labor (Art. 1022)

Gemäß dem "Medication Control Program" (MCP) in Gruppe I und II werden alle nach Vet. Reg. Art. 1017.1 genommenen Dopingproben vom L.A.B. Federation Nationale des Courses Françaises, 169 Avenue de la Division Leclerc, 92290 Chatenay-Malabry, France, Tel.: (331) 47 02 91 48,
Fax: (331) 47 02 34 00, analysiert.

  Gesundheitsbescheinigungen
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die jeweils erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen für den Transport zur Veranstaltung zum Zeitpunkt der Identifikation der Pferde, d. h. vor dem Aufstallen, bereitzuhalten, und zwar:
a) wenn er aus einem EU-Mitgliedsstaat kommt, eine Gesundheitsbescheinigung für registrierte Equiden gemäß des Musters des Anhangs B der Richtlinie 90/426 in der jeweils aktuell gültigen Fassung (ein Muster ist der Ausschreibung beigefügt).
b) wenn er aus einem Drittland kommt, eine Gesundheitsbescheinigung für registrierte Equiden gemäss dem Muster des Anhangs II der Entscheidung der Kommission 92/260 in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Eine Bescheinigung muss mindestens in einer der Amtssprachen des Bestimmungsmitgliedsstaates und in einer der Amtssprachen des Mitgliedstaats ausgestellt werden. Eine Bescheinigung muss in der Urschrift mitgeführt werden.
Der Teilnehmer trägt dafür Sorge, dass die erforderlichen Gesundheitszeugnisse für den Rücktransport der Pferde durch den Amtstierarzt erstellt werden. Weitere Fragen der Teilnehmer zu Gesundheitsbescheinigungen können auch vom zuständigen Veterinäramt des Herkunftslandes oder des Landes, in dem die Veranstaltung stattfindet, gerichtet werden.

IX. Verschiedenes:

Alle Reiterinnen und Reiter, die ein Pferd für dieses Turnier melden, akzeptieren die Konditionen der Ausschreibung und des Programms für sich selbst, für ihre Pfleger und Pferde.
1. Einsprüche

Alle Einsprüche sind schriftlich einzureichen. Gleichzeitig ist eine Haftsumme im Wert von sFr.150.- beim Vorsitzenden der Richtergruppe zu hinterlegen.
2. Preisvergabe

In allen Prüfungen werden mindestens 25% der Teilnehmer platziert. Es werden keine Geldpreise vergeben, nur Ehrenpreise, Schleifen und Stallplaketten.

3. Versicherung
Alle Besitzer und Teilnehmer sind persönlich haftbar für Schäden gegenüber Dritten, die durch sie selbst, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder ihre Pferde verursacht werden. Es wird daher dringend empfohlen, entsprechende Haftpflichtversicherungen abzuschliessen, die für die Teilnahme an Reitturnieren im In- und Ausland volle Deckung bieten und gültig sind.
Der Veranstalter lehnt ausdrücklich jede Verantwortung für Unglücksfälle und Krankheiten ab, die Besitzern, Reitern, Pferdepflegern, Zuschauern und Pferden während des Hin- und Rücktransportes sowie während des Turniers zustossen können, desgleichen jede Verantwortung für Diebstahl, Beschädigungen, Feuer und sonstige Vorfälle.

4. Turnier-Organisation
In Ausnahmefällen behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Ausschreibung mit Zustimmung der Richtergruppe, der Starter und des VJR-Beauftragten so zu ändern, dass Unklarheiten beseitigt oder Probleme geklärt werden, die auf einer Auslassung oder unvorhergesehenen Umständen beruhen. Jegliche Änderung ist sofort allen Teilnehmern und Offiziellen bekannt zu geben und durch den Jurypräsidenten dem Generalsekretär der FEI mitzuteilen.

5. Zutrittsausweise für das Turniergelände

Zugangsberechtigungen zum Stallbereich gem. VR Art. 1005.25.
Teilnehmer, eine Begleitperson pro Teilnehmer und ein Pfleger pro Teilnehmer, Equipe-Chef, Tierarzt, Pferdebesitzer (2 pro Pferd), Richter sowie eine limitierte Zahl von Mitgliedern der Organisation erhalten Karten zum freien Eintritt.
Im Stallbereich ist Rauchen verboten.
     
6. Meldeschluss

Die Teilnehmer haben sich bis spätestens 60 Minuten vor Beginn der Prüfung an der Meldestelle in die Starterliste einzutragen. Meldungen für die erste Prüfung am Freitag können am Donnerstag von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr in der Meldestelle entgegengenommen werden.
 
7. Arzt / Tierarzt / Hufschmied

Die Dienstleistungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
   
8. Verhaltenskodex

Die FEI erwartet von allen im internationalen Turniersport beteiligten Personen, den Code of Conduct
der FEI zu befolgen. Sie erwartet des weiteren stets das Wohlergehen des Pferdes als oberstes
Gebot anzuerkennen und zu akzeptieren und es niemals wettbewerbsmässigen oder kommerziellen
Einflüssen unterzuordnen.
1. Bei der Vorbereitung und beim Training der Turnierpferde muss zu jeder Zeit das Wohlergehen der Pferde absolute Priorität haben. Das umfasst eine gute Behandlung der Pferde, gute Trainingsmethoden und Hufpflege, gute Ausrüstung sowie guten Transport.
2. Bevor Pferden und Teilnehmern erlaubt wird, am Wettkampf teilzunehmen, muss sicher-
gestellt sein, dass sie in gutem Gesundheitszustand sind und dass der Ausbildungs-und
Trainingszustand dem jeweiligen Prüfungsniveau entspricht und sie somit fit sind. Das bezieht
sich u.a. auf den Gebrauch von Medikamenten, operative Eingriffe, die das Wohlergehen oder
die Sicherheit gefährden, auf den Einsatz trächtiger Stuten oder den unsachgemässen
Gebrauch von Hilfsmitteln.
3. Durch den Turniereinsatz darf das Wohlergehen des Pferdes nicht beeinträchtigt werden.
D.h. es muss besonders acht gegeben werden auf Prüfungsplätze, Bodenverhältnisse,
Witterungsbedingungen, Stallungen und die Sicherheit auf dem Turniergelände. Ferner muss
sich das Pferd für den Weitertransport in einem guten Gesundheitszustand befinden.
4. Es muss sichergestellt sein, dass Pferde nach dem Turniereinsatz sorgfältig verpflegt werden.
Kein Aufwand darf gescheut werden, um sicher zu stellen, dass Pferde nach Beendigung ihrer „Turnierkarriere“ weiterhin fürsorglich behandelt werden. Das umfasst veterinärmedizinische Versorgung, u.a. von Sportverletzungen, Euthanasie und den „Ruhestand“.
5. Die FEI bittet alle am Sport Beteiligten eindringlich, das höchste Niveau der Ausbildung auf
ihren entsprechenden Spezialgebieten anzustreben.
 
9. Schluss-Konditionen

Alle Personen, die ein Pferd für den CSI-B-V Holziken 2004 melden, akzeptieren die Konditionen der Ausschreibungen und des Programms für sich selber, für Reiter, Pfleger und Pferde.

  Internationale Springprüfungen
Teilnahmeberechtigt: Reiter zu V. mit 6jährigen und älteren Pferden
Große Tour Prüfungen Nr. 2,4,6,7,9,10
Kleine Tour Prüfungen Nr. 1,3,5,8
Ausrüstung gem. Art. 256 und 257.
Startfolge: Los und Rotationsprinzip gemäß Art. 252 und Annex VI, sofern nicht anderweitig in den Prüfungen festgelegt.

Vorläufige Zeiteinteilung

Donnerstag, 08. Juli 2004 ab 17.00 Uhr Veterinär-Inspektion im Stallbereich

Freitag, 09. Juli 2004 Prüfungen 1 - 4

Samstag, 10. Juli 2004 Prüfungen 5 - 7
Sonntag, 11. Juli 2004 Prüfungen 8 - 10
Freitag, 09.Juli 2004

CSI-B-V, Kleine Tour
Prüfung Nr. 1
Internationale Springprüfung
Hindernisse 1.10 m
Tempo 350m/Min.
Richtverf. gem Table A - Art. 238.2.1 (Fehler - Zeit)
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt.
Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht in Prüfung Nr.2 starten.
CSI-B-V, Große Tour
Prüfung Nr. 2
Internationale Springprüfung
Hindernisse 1.20 m
Tempo 350m/Min.
Richtverf. gem Table A - Art. 238.2.1 (Fehler - Zeit)
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt.
Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht in Prüfung Nr. 1 starten.
CSI-B-V, Kleine Tour
Prüfung Nr. 3
Internationale Zweiphasen-Springprüfung
Hindernisse 1.10 m
Tempo 350 m/Min.
Richtverf. gem Table A - Art. 274.5.3 (beide Phasen mit Zeitwertung)
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt.
Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht in Prüfung Nr. 4 starten.
CSI-B-V, Große Tour
Prüfung Nr. 4
Internationale Zweiphasen-Springprüfung
Hindernisse 1.20 m
Tempo 350 m /Min.
Richtverf. gem Table A -Art. 274.5.3 (beide Phasen mit Zeitwertung)
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt.
Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht in Prüfung Nr. 3 starten.
 
Samstag, 10.Juli 2004

     
CSI-B-V, Kleine Tour

Prüfung Nr. 5
Internationales progressives Punktespringen
mit Joker und ohne Stechen
Hindernisse 8 - 10 max. Höhe 1.20 m
Tempo 350m/Min.
Richtverf. gem. Table A mit Zeitmessung -Art. 269.1,2,5 und 238.4
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt.
Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht in Prüfung Nr. 6 und/oder 7 starten
 
CSI-B-V, Große Tour
Prüfung Nr. 6
Internationales progressives Punktespringen
mit Joker und ohne Stechen
Hindernisse 8 - 10 max. Höhe 1.25 m
Tempo 350 m /Min
Richtverf. gem. Table A mit Zeitmessung -Art. 269.1,2,5 und 238.4
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt.
Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht in Prüfung Nr. 5 und/oder 7 starten.
 
CSI-B-V, Große Tour
Prüfung Nr. 7
Internationale Springprüfung mit zwei Umläufen und Stechen
Grand-Prix - Qualifikation für VJR Europa Cup 2004
Artikel: 273.3.1 2 verschiedene Parcours und 1 Stechen
1.Umlauf: Wertung A, mit Zeitmessung
2.Umlauf: Wertung A, ohne Zeitmessung
Stechen: Wertung A, mit Zeitmessung
Startreihenfolge: 1.Umlauf ausgelost
2.Umlauf in umgekehrter Reihenfolge des Zwischenklassements
Stechen: Reihenfolge wie 2.Umlauf
Teilnehmer 2.Umlauf Minimum 25 %, mindestens 20 Reiter
Hindernisse: Höhe Initialparcours ca. 1.20 m, 1 überbauter Wassergraben
maximal 3 m breit.
Geschwindigkeit: 350 m/min
Pferde: 1 Pferd pro Reiter, das in keiner andern Prüfung dieses
Tages startet..
Klassierung: 16
Spezialpreis: Für beste Amazone

Sonntag, 11.Juli 2004


CSI-B-V, Kleine Tour
Prüfung Nr. 8
Internationale Springprüfung mit 1 Umlauf und Siegerrunde
Hindernisse 1. Umlauf: 1.10 - 1.15 m
Siegerrunde: 1.20 m
Tempo 350 m/min
In der Siegerrunde starten die 16 bestklassierten Teilnehmer aus dem 1Umlauf
(jedoch alle Strafpunktfreien)
Fehlerpunkte des 1.Umlaufes werden mitgenommen
Startreihenfolge in Siegerrunde: umgekehrte Reihenfolge des Zwischenklassementes.
Richtverf. gem. Table A - Art 238.2.1 (Umlauf und Siegerrunde)
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt, Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht in Prüfung
Nr. 9 u./o. 10 starten
 
  CSI-B-V, Große Tour
Prüfung Nr.9
Internationales Springen mit Stechen
„Letzte Chance“
Hindernisse 1.20 m
Geschwindigkeit: 350 m/Min.
Richtverf. gem. Table A-Art. 238.2.2 ( nach Strafpunkten und Zeit mit einmaligem Stechen um den Sieg)
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind. Pferde, die nicht in Prfg. Nr. 8 und/oder 10 starten.
   
Prüfung Nr.10
Mannschaftsspringprüfung mit 2 Umläufen
NATIONEN-SPRINGEN - Wertungsprüfung für den VJR NATIONEN-CUP 2004
Artikel: 264 Prüfung über 2 gleiche Parcours mit Stechen
1.Umlauf: Wertung A, mit Zeitmessung
2.Umlauf: Wertung A, ohne Zeitmessung
Stechen: Wertung A, mit Zeitmessung um den 1. Platz,
1 Reiter pro Equipe
Die 6 besten Equipen aus dem ersten Umlauf starten im 2.Umlauf
Startreihenfolge: 1.Umlauf ausgelost
2.Umlauf in umgekehrter Reihenfolge des Zwischenklassements
(Fehler/Zeit der 3 besten Reiter einer Equipe)
Stechen: Reihenfolge 2.Umlauf
Hindernisse: Höhe 1.15 - 1.20 m,
1 überbauter Wassergraben, maximal 3 m breit
Geschwindigkeit: 350 m/Min
Ehrenpreise:
Pferde: 1 Pferd pro Reiter, ausnahmsweise kann die Jury 2 Pferde pro
Reiter erlauben (nie in gleicher Equipe)
Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht in Prüfung Nr. 8 oder 9
starten